Landesregierung einigt sich auf Überarbeitung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes – Was ändert sich für die Wärmeplanung?

Die Landesregierung hat die Novelle des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG) beschlossen. Nun muss diese noch durch den Landtag; planmäßig soll das Gesetz Anfang 2025 in Kraft treten. Damit setzen wir das Wärmeplanungsgesetz um und begeben uns auf den Weg, bis 2040 klimaneutrales Industrieland zu werden!

Die Kommunale Wärmeplanung obliegt nach dem Gesetzesentwurf zum EWKG den Kommunen, die sich aber zusammenschließen können. Alle kleineren Kommunen sollten diese Möglichkeit unbedingt nutzen, oder ggfs. die Wärmeplanung an die Ämter oder Kreisebene übertragen! Für die Umsetzung der Wärmeplanung gibt es Geld vom Bund, das das Land weiterverteilen wird. Die Umsetzung der geplanten Maßnahmen fördern wir außerdem mit vielen unterschiedlichen Töpfen: z.B. dem Bürgschaftsprogramm Wärmenetze, dem Bürgerenergiefonds, dem Landesprogramm Wirtschaft – Nachhaltige Wärmeversorgungssysteme, der Förderung Energieeinspar- und Energieeffizienztechnologien und Energieinnovationen (E3), der Förderung „Energiewende in Schleswig-Holstein“ (hier Anträge nur noch bis zum 5. Juli!) und weitere Förderlinien sind in Vorbereitung.

Für das Heizen in den eigenen vier Wänden ändert das zunächst einmal nicht viel. Für den Einbau von neuen Heizungen ist weiterhin das Gebäudeenergiegesetz entscheidend, mit seinen großzügigen Übergangsfristen, genauso wie in anderen Bundesländern. Fernwärmekunden können sich allerdings darüber freuen, dass wir in Schleswig-Holstein Fernwärmeunternehmen stärker regulieren wollen, als andere Bundesländer: Wärmenetzbetreiber müssen jetzt jede Preisänderung in ein Meldeportal eingeben, und bei hohen Preisen und Betriebskosten müssen sie diese mit einem Sanierungsfahrplan senken.