Energiewende & Kimaschutzgesetz: Was ist Drin?

Teil 1 – Wärmewende

Die Landesregierung hat die Novelle des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes beschlossen. Nun muss diese noch durch den Landtag; planmäßig soll das Gesetz Anfang 2025 in Kraft treten. Damit setzen wir das Wärmeplanungsgesetz um und begeben uns auf den Weg, bis 2040 klimaneutrales Industrieland zu werden!

Für das Heizen in den eigenen vier Wänden ändert das zunächst einmal nicht viel. Für den Einbau von neuen Heizungen ist weiterhin das Gebäudeenergiegesetz entscheidend, mit seinen großzügigen Übergangsfristen, genauso wie in anderen Bundesländern. Fernwärmekunden können sich allerdings darüber freuen, dass wir in Schleswig-Holstein Fernwärmeunternehmen stärker regulieren wollen, als andere Bundesländer. Hier muss dringend auch im Bundesrecht nachgeschärft werden.

Die Kommunale Wärmeplanung obliegt nach dem Gesetzesentwurf den Kommunen, die sich aber zusammenschließen können. Alle kleineren Kommunen sollten diese Möglichkeit unbedingt nutzen, oder ggfs. die Wärmeplanung an die Ämter oder Kreisebene übertragen! Für die Umsetzung der Wärmeplanung gibt es Geld vom Bund, das das Land weiterverteilen wird. Die Umsetzung der geplanten Maßnahmen fördern wir außerdem mit vielen unterschiedlichen Töpfen: z.B. dem Bürgschaftsprogramm Wärmenetze, dem Bürgerenergiefonds, dem Landesprogramm Wirtschaft – Nachhaltige Wärmeversorgungssysteme, der Förderung Energieeinspar- und Energieeffizienztechnologien und Energieinnovationen (E3), der Förderung „Energiewende in Schleswig-Holstein“ (hier Anträge nur noch bis zum 5. Juli!) und weitere Förderlinien sind in Vorbereitung.